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Arbeitsrechtliche Kommission

Die gemeinsame Verantwortung für den Dienst der Kirche verbindet alle und erfordert eine vertrauensvolle partnerschaftliche Zusammenarbeit der Vertreter/innen von Leitungsorganen und Mitarbeitern/Mitarbeiterinnen, die auch bei der Gestaltung des kirchlichen Arbeitsrechts in Gestalt des „Dritten Wegs“ ihren Ausdruck findet. Damit wird ausgedrückt, dass Entgelte weder durch einseitige Festlegung des Dienstgebers (erster Weg) noch durch Tarifauseinandersetzungen zwischen Arbeitgebern und -nehmern (Zweiter Weg) definiert werden. Der Dritte Weg setzt auf eine paritätisch besetzte „Arbeitsrechtliche Kommission“, die die Arbeitsrechtsregelungen verbindlich festlegt. Diese Arbeitsweise basiert auf den Prinzipien der kirchengemäßen Partnerschaft, der Parität, der fairen Konfliktlösung, aber auch der Autonomie der Kirchen.

Kirchlicher Dienst ist nicht nur ein Arbeitsverhältnis wie jedes andere, sondern immer dem besonderen Auftrag der Kirche verbunden. Daraus ergibt sich u.a.

  1. Wahrung der Friedenspflicht
  2. Gebot der Lohngerechtigkeit
  3. Anspruch auf faire Konfliktlösung

Die Arbeitsrechtliche Kommission hat die Aufgabe, für Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen im Haupt- und/oder Nebenberuf Regelungen zu beraten und zu beschließen, die den Beginn, den Inhalt und die Beendigung der Arbeitsverhältnisse betreffen (Setzung von kollektivem Arbeitsrecht). In ihr vertreten jeweils zehn Personen der Dienstgeber- und der Dienstnehmerseite. Eine Einigung kann also nicht durch eine Abstimmung erreicht werden, in der sich lediglich eine Seite durchsetzt, sondern nur durch eine Perspektivenübergreifende Lösung. Kommt keine Lösung zustande, entscheidet eine Schlichtung mit einem unabhängigen Schlichter an der Spitze verbindlich.

Der Dritte Weg wird insbesondere von der Gewerkschaft ver.di immer wieder heftig kritisiert, da er das Instrument des Streiks nicht vorsieht. Bislang sind allerdings auch ohne Streiks – auf dem Dritten Weg eben – Entgelttabellen beschlossen werden, die den Tarifen in den jeweiligen Branchen entsprechen. Ver.di kann an der Arbeitsrechtlichen Kommission mitarbeiten, tut dies allerdings aus prinzipiellen Gründen derzeit nicht.

Berichte

Abstimmung

21.11.2017 pwb

Diakonie Hessen öffnet Arbeitsrecht auch für kirchengemäße Tarifverträge

Knapp 200 Vertreter der Diakonie Hessen haben auf der Mitgliederversammlung am 15. November in Hanau beschlossen, dass zukünftig neben dem Kommissionsmodell, dem so genannten „Dritten Weg“, auch kirchengemäße Tarifverträge zulässig sind.
Krankenbett

22.02.2017 vr

Mehr Gehalt in der Diakonie ab April 2017

Der neue Gehaltsabschluss in der Diakonie Hessen für den Bereich Hessen-Nassau steht: Die meisten Beschäftigten erhalten vier Prozent mehr Lohn. Aber nicht alle.
Geld und Kirche

26.09.2016 vr

Mehr Gehalt für Kirchen-Mitarbeitende ab Oktober 2016

Rund 19.000 Angestellte der hessen-nassauischen Kirche dürfen sich freuen: Auf sie warten ab Oktober 2016 vier Prozent mehr Gehalt. Außerdem wird der bisher ertragsabhängige Bonus durch eine feste Sonderzahlung ersetzt.
Finanzspritze

16.01.2013 krebs

Kirchenmitarbeiter bekommen mehr Geld

Die Beschäftigten der Evangelischen Kirche und der Diakonie in Hessen und Nassau erhalten mehr Lohn und eine Einmalzahlung. Für die Diakonie gelten ab Sommer 2013 eigene Regelungen.

01.09.2011 krebs

EKHN zieht bei Zulagen für Erzieherinnen mit den Kommunen mit

Darmstadt, 31. August 2011. Die Arbeitsrechtliche Kommission (AK) der Evangelischen Kirche und der Diakonie in Hessen und Nassau (EKHN) hat in ihrer Sitzung am 31. August 2011 in Darmstadt beschlossen, auf die im Erziehungsbereich bestehende Konkurrenzsituation zu reagieren.

15.09.2010 krebs

VERDI hat Ausstieg aus der Arbeitsrechtlichen Kommission erklärt

Darmstadt, 14. September 2010. Die Gewerkschaft verdi Hessen hat die Mitarbeit in der Arbeitsrechtlichen Kommission (ARK) nun auch formell beendet.

05.07.2010 krebs

Neue Entgelte für Kirche und Diakonie sind rechtskräftig

Darmstadt, 30. Juni 2010. Der Schlichtungsausschuss der Arbeitsrechtlichen Kommission (ARK) hat die Einsprüche der Gewerkschaft verdi gegen die neuen Entgelttabellen der KDAVO, die seit April 2010 gelten, zurückgewiesen.

10.06.2010 krebs

25 bis 95 Prozent mehr Geld für Auszubildende in Kirche und Diakonie

Darmstadt, 23. Juni 2010. Ausbildungsverhältnisse in der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) und im Diakonischen Werk in Hessen und Nassau (DWHN) sollen künftig deutlich besser vergütet werden.

18.05.2010 krebs

Mehr Geld für Berufsanfänger und Ärzte/stabile Zusatzrente/6,2 Prozent mehr in Kirche und Diakonie

Darmstadt, 17. März 2010. Ab April erhalten die circa 34.000 Beschäftigten in drei Stufen insgesamt 6,2 Prozent mehr Lohn.

14.05.2010 krebs

Schlichtungsausschuss belässt verdi-Mitglieder trotz Nichtteilnahme in der Arbeitsrechtlichen Kommission

Darmstadt/Frankfurt, 12. Mai 2010. Der Schlichtungsausschuss der Arbeitsrechtlichen Kommission (ARK) der Evangelischen Kirche und der Diakonie in Hessen und Nassau hat am Mittwoch in Darmstadt getagt und einen Antrag der Mehrheit der Mitglieder in der ARK zurückgewiesen.

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meine Tabus, meine wunden Punkte.
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am wunden Punkt berührt und geheilt zu werden.
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