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Diakonievertreter Jung bedauert mangelnde Vertretung der Beschäftigten und kündigt konsensorientierte Arbeit an

Schlichtungsausschuss belässt verdi-Mitglieder trotz Nichtteilnahme in der Arbeitsrechtlichen Kommission

Darmstadt/Frankfurt, 12. Mai 2010. Der Schlichtungsausschuss der Arbeitsrechtlichen Kommission (ARK) der Evangelischen Kirche und der Diakonie in Hessen und Nassau hat am Mittwoch in Darmstadt getagt und einen Antrag der Mehrheit der Mitglieder in der ARK zurückgewiesen.

Diese hatten gegenüber dem Ausschuss Zweifel darüber angemeldet, ob die von der Gewerkschaft verdi entsandten Vertreterinnen und Vertreter noch Mitglieder der Arbeitsrechtlichen Kommission sind, da diese seit etlichen Monaten nicht mehr an den Sitzungen teilnehmen und damit die Arbeit der ARK erheblich erschweren. Der Schlichtungsausschuss entschied, dass der Antrag nicht begründet sei und die Vertreterinnen und Vertreter von verdi auch dann noch der ARK angehören, wenn sie den Sitzungen fernbleiben. Es gebe im Arbeitsrechtsregelungsgesetz keine rechtliche Grundlage dafür, Mitglieder auszuschließen.

Gemäß Arbeitsrechtsregelungsgesetz ist der Schlichtungsausschluss zuständig, wenn die ARK sich nicht einigen kann oder wenn Zweifel an der Mitgliedschaft bestehen. Der Schlichtungsausschuss besteht aus fünf Personen. Je eine Person vertritt die vier entsendenden Stellen, das sind die Kirchenleitung der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (EKHN), der Hauptausschuss des Diakonischen Werks in Hessen und Nassau (DWHN), der Verband Kirchlicher Mitarbeitender (VKM) und die Gewerkschaft verdi. Die fünfte, die den Vorsitz führt, ist eine im Bereich Arbeitsrecht ausgewiesene Juristin. Dies ist derzeit eine Kammervorsitzende und ständige Vertreterin des Direktors des Arbeitsgerichts Darmstadt. Der Ausschuss ist nicht an Weisungen gebunden. Seine Entscheidungen sind letztgültig.

Vordringlich politische Interessen

Christoff Jung, Sprecher der Diakonischen Dienstgeber, bedauerte die Entscheidung: „Durch die Verweigerung von Verdi nehmen keine Mitarbeitendenvertreter der Diakonie an den Entscheidungen der ARK teil. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden von Verdi weiterhin im Regen stehen gelassen. Anlässlich der Schlichtungsverhandlung hat sich herausgestellt, dass Verdi mit dieser Haltung vordringlich politische Interessen vertritt. Über die Nichtteilnahme an den Sitzungen will die Gewerkschaft Druck auf die Leitungen von Kirche und Diakonie ausüben, um letztlich einen Tarifvertrag zu erstreiten. Dass hierfür die Synode der EKHN und nicht die ARK zuständig ist, wird dabei vollkommen ausgeblendet. Aus Sicht der über 34.000 Beschäftigten liegt damit die gesamte Verantwortung für das Arbeitsrecht bei den drei Arbeitnehmern vom VKM, die bereit sind weiter in der ARK mitzuarbeiten.“

Dominanz der Arbeitgeber „äußert prekär“

Die Entscheidung bedeute zudem, dass die ARK weiterhin gemäß Gesetz nur in jeder dritten Sitzung Beschlussfähig sei. Dies sei gerade aus Gründen der Parität „äußert prekär“, da in dieser Sitzung egal sei, wer die Entscheidung treffe. Hier reiche lediglich die einfache Mehrheit der Anwesenden. Dies könnten im Extremfall auch nur die Dienstgeber sein. Dies, sagte Jung wörtlich „entspricht nicht dem Prinzip des Dritten Weges, das auf Ausgleich, Augenhöhe und auf Konsens und nicht auf Konfrontation setzt“. Jung kündigte an, dass eine derzeit schon gültige Absprache in der ARK beibehalten werde, der zufolge die zehn Dienstgebervertreter von ihrer Mehrheit keinen Gebrauch machen würden. Sie werden weiterhin die drei Vertreter des VKM nicht übereinstimmen sondern mit ihnen durchgehend den Konsens suchen. Die Arbeit der ARK bleibe eben schwierig. Aber die im Frühjahr ausgehandelte neue Entgelttabelle mit Erhöhungen um 6,2 Prozent in drei Jahren zeige, dass trotzdem gute Ergebnisse möglich seien.

Hintergrundinformationen

Die Arbeitsrechtliche Kommission

Die Arbeitsrechtliche Kommission (ARK) regelt selbstständig Fragen der Entgelte für die Angestellten in der EKHN und den diakonischen Einrichtungen, die im DWHN zusammen geschlossen sind. In ihr sind Dienstgeber und Dienstnehmer jeweils mit zehn Personen paritätisch vertreten. Von den zehn Stimmen auf Dienstnehmerseite vertritt der Verband Kirchlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (VKM) drei. Die anderen sieben Stimmen, darunter auch der derzeitige Vorsitz, entfallen auf die Gewerkschaft ver.di, die aber seit mehren Monaten an den Sitzungen der ARK nicht mehr teilnimmt.

Der Dritte Weg der Kirchen

Aufgrund des vom Grundgesetz geregelten Selbstbestimmungsrechts der Kirchen, welches durch die Synoden der Kirchen ausgestaltet wird, ordnen diese ihre Angelegenheiten im Rahmen der für alle geltenden Gesetze selbst. Ihr sogenannter „Dritter Weg“ unterscheidet sich vom ersten Weg (einseitige Arbeitgeberbedingungen) und vom zweiten Weg (Tarifverträge nach staatlichem Recht) dadurch, dass die Kirche und Diakonie nicht von einem Interessengegensatz zwischen Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite ausgehen sondern von dem christlich geprägten Gedanken einer Dienstgemeinschaft aller Beschäftigten. Dazu würden Mittel des Arbeitskampfes wie Streik und Aussperrung nicht passen. Das bedeutet. dass dort einige für die Gewerkschaft essentielle Regeln nicht gelten. Für verdi ist das ein grundsätzliches Problem. Deshalb schwankt die Gewerkschaft in ihrem Engagement zwischen pragmatischer Mitarbeit innerhalb des Systems und grundsätzlicher Systemkritik. In den vergangenen vier Monaten hat der zweite Aspekt überwogen, verdi ist den Sitzungen der ARK ferngeblieben. Dieses Verhalten folgt letztlich einem Beschluss der Bundeskommission von Verdi, die sich gegen die weitere Mitarbeit in den Arbeitsrechtlichen Kommissionen der Kichen ausgesprochen hat und „Tarifverträge jetzt“ fordert.

Verantwortlich: gez. Pfarrer Stephan Krebs, Pressesprecher


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Das heißt für mich -
frei und befreit von allem,
was ich aus Angst und Ärger tief
in mir vergraben habe.

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