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Vereinbarungen für 18.000 Beschäftigte

Mehr Gehalt in der Diakonie ab April 2017

CIS/pixelio.deKrankenbettDie Diakonie ist gerade im Gesundheits- und Pflegebereich ein starker Partner.

Der neue Gehaltsabschluss in der Diakonie Hessen für den Bereich Hessen-Nassau steht: Die meisten Beschäftigten erhalten vier Prozent mehr Lohn. Aber nicht alle.

Darmstadt / Frankfurt, 22. Februar 2017. Rund 18.000 Beschäftigte der Diakonie Hessen im Bereich der hessen-nassauischen Kirche erhalten ab 1. April 2017 mehr Lohn. Darauf hat sich die Arbeitsrechtliche Kommission verständigt, wie die Evangelische Kirche in Hessen und Nassau am Mittwoch (22. Februar) mitteilte. Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sieht die Vereinbarung eine Steigerung der Gehälter bei Fachkräften um vier Prozent vor. Um die Arbeitsplätze von Hilfskräften etwa im Reinigungsbereich zu sichern, ist hier eine Erhöhung um 2,5 Prozent und eine Einmalzahlung von bis zu 200 Euro vorgesehen. Dazu gehört auch die Verankerung einer Qualifizierungsinitiative, um aus Hilfskräften künftig Fachkräfte werden zu lassen.

Laufzeit bis März 2019

Bei den Beschäftigten in der Altenhilfe hatte sich bereits zu Beginn des Jahres der Lohn um 1,1 Prozent erhöht. Für sie beginnt die Laufzeit für die neuen Entgelte deshalb erst ab Juli 2017. Ärzte und Ärztinnen im Dienst der Diakonie bekommen ebenfalls eine Erhöhung um vier Prozent. Gleiches gilt für Auszubildende und Praktikanten in allen Arbeitsbereichen der Diakonie. Die Leistungen aus der betrieblichen Altersvorsorge bleiben bis auf weiteres unangetastet. Die neuen Abschlüsse haben eine Laufzeit bis 31. März 2019. Formal müssen die neuen Regelungen noch beschlossen werden.

Dritter Weg funktioniert

„Der Dritte Weg funktioniert, nach dem in Kirche und Diakonie Löhne ausgehandelt werden“, erklärte Sabine Hübner, Vorstandsmitglied des Verbands Kirchlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (VKM) und amtierende Vorsitzende der Arbeitsrechtlichen Kommission. „Wir müssen uns hinter den Abschlüssen im öffentlichen Bereich hier nicht verstecken“, sagte sie. Trotz des enormen Kostendrucks im Pflege- und Gesundheitswesen hätten sich alle Seiten „gut bewegt - auch wenn wir gerne einen höheren Abschluss für unsere Mitarbeitenden erzielt hätten“, so Hübner.

Refinanzierung weiter problematisch

Christoff Jung, Personalleiter in der Diakonie Hessen, bezeichnete den Abschluss wie zuletzt als Kompromiss, in dem die Diakonie „an die Grenze des finanziell Leistbaren gegangen ist“. Das Spannungsverhältnis zwischen der Attraktivität als Arbeitgeber und der schlechten Refinanzierung der sozialen Arbeit „ist nach wie vor nicht aufzulösen“. Gerade die Arbeitsbereiche der Altenhilfe hätten mit Nachwuchssorgen und privater Konkurrenz zu kämpfen. Die jetzt vereinbarten Abschlüsse schafften es zugleich, die Gehaltsdifferenz zwischen Kranken- und Pflegebereich nicht weiter auseinandergehen zu lassen. Jung: „Wir sind über ein Ergebnis froh, mit dem die Träger am Markt weiter agieren können.“

Hintergrund: Kirchliches Arbeitsrecht

Die Arbeitsrechtliche Kommission regelt selbstständig Fragen der Entgelte für die Angestellten in der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) und in der Diakonie im Kirchengebiet der EKHN. In ihr sind Dienstgeber der EKHN und der Diakonie sowie Dienstnehmer des Verbandes Kirchlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (VKM) jeweils mit zehn Personen paritätisch vertreten. Aufgrund des vom Grundgesetz garantierten Selbstbestimmungsrechts der Kirchen ordnen diese ihre Angelegenheiten im Rahmen der für alle geltenden Gesetze selbst. Der Dritte Weg unterscheidet sich vom ersten Weg (einseitige Arbeitgeberbedingungen) und vom zweiten Weg (Tarifverträge nach staatlichem Recht) dadurch, dass Kirche und Diakonie nicht von einem Interessengegensatz zwischen Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite ausgehen, sondern von dem christlich geprägten Gedanken einer Dienstgemeinschaft aller Beschäftigten. 

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Das heißt für mich -
frei und befreit von allem,
was ich aus Angst und Ärger tief
in mir vergraben habe.

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