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Arbeitsrechtliche Kommission beschließt Zulage für Orte, wo in Kitas übertariflich gezahlt wird

EKHN zieht bei Zulagen für Erzieherinnen mit den Kommunen mit

Darmstadt, 31. August 2011. Die Arbeitsrechtliche Kommission (AK) der Evangelischen Kirche und der Diakonie in Hessen und Nassau (EKHN) hat in ihrer Sitzung am 31. August 2011 in Darmstadt beschlossen, auf die im Erziehungsbereich bestehende Konkurrenzsituation zu reagieren.

In einigen Kommunen wird eine übertarifliche Vergütung gezahlt, die über das bislang in der Kirchlich-diakonischen Arbeitsvertragsverordnung (KDAVO) geregelte kirchliche Entgelt hinaus geht und eine Abwanderung kirchlicher Mitarbeitender zur Folge hat.

Die Arbeitsrechtliche Kommission hat eine Zulagenregelung beschlossen, nach der kirchliche Mitarbeitende, deren Einrichtungen in Kommunen liegen, die ihre Mitarbeitenden übertariflich nach S 8 TvÖD vergüten, eine Zulage in entsprechender Höhe erhalten. Diese Regelung gilt im gesamten Kirchengebiet und ist nicht wie von der Gewerkschaft verdi behauptet auf Frankfurt begrenzt. Die Regelung tritt in Kraft, wenn dagegen kein Einspruch erhoben wird.

Die neue Regelung wirkt sich nicht für Erzieherinnen in den ersten vier Arbeitsjahren aus, da deren Vergütung nach KDAVO ohnehin über dem TVöD liegt. Erst ab dem fünften Berufsjahr liegen die TVöD-Engelte über der KDAVO, allerdings aufgrund unterschiedlicher Durchstufungen unterschiedlich hoch. So liegt der TVöD Im fünften Berufsjahr um 197 Euro über der KDAVO, in den Jahren sechs bis acht sind es nur noch um 45 Euro. Danach erhöht sich der Abstand zum Teil wieder.

Arbeitsbedingungen im Bildungsbereich müssen verbessert werden

Der Vorsitzende der AK Oberkirchenrat Jo Hanns Lehmann kommentierte: „Mit der Zulagenregelung trägt die Arbeitsrechtliche Kommission zur Lösung eines akuten Problems bei. Es darf jedoch nicht aus dem Blick geraten, dass die Bezahlung und Arbeitsbedingungen für den Sozial- und Erziehungsbereich einer gesamtgesellschaftlichen Diskussion und Aufwertung bedürfen.“ Die EKHN bringe sich aktiv in diese gesellschaftliche Gestaltungsprozesse ein. Im nächsten Jahr stünden in der Arbeitsrechtlichen Kommission Entgeltverhandlungen an, in die auch eine generelle Betrachtung des Erziehungsbereichs einfließen werde.

Neuer Vorsitz

Die Arbeitsrechtliche Kommission hatte turnusmäßig den Vorsitz neu zu regeln. Zur Vorsitzenden wurde als Vertreterin des Verbandes Kirchlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (VKM) Frau Sabine Hübner gewählt.

 

Verantwortlich: gez. Pfarrer Stephan Krebs, Pressesprecher

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frei und befreit von allem,
was ich aus Angst und Ärger tief
in mir vergraben habe.

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