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Neuordnung: Herborn und Dillenburg

Erste Dekanate geben sich das Ja-Wort

EKHNDekanate Herborn und Dillenburg

Im Januar machte Frankfurt bei der Neuordnung der Dekanate den Anfang. Nun steht auch das erste Flächendekanat vor dem Ja-Wort: Aus Herborn und Dillenburg wird das "Dekanat an der Dill". Unterdessen hat zugleich das Kirchliche Verfassungs- und Verwaltungsgericht grünes Licht für die umfassendste Gebietsreform seit Bestehen der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau gegeben.

Darmstadt, 2. Dezember 2014. Die Neuordnung der Kirchengebiete in der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) nimmt Gestalt an. Nach der Fusion von vier Dekanaten in Frankfurt am Main zu einem großen Stadtdekanat Anfang des Jahres, hat die EKHN nun grünes Licht für das erste Ja-Wort von zwei Flächendekanaten gegeben, wie die Kirchenverwaltung der EKHN am Dienstag (2. Dezember) mitteilte. Für Herborn und Dillenburg ist der Weg zur Vereinigung nun frei. Beide Dekanate wollen sich zunächst im Jahr 2015 auf die Fusion vorbereiten, die ab 1. Januar 2016 in Kraft tritt. Das neue Gebiet wird dann „Evangelisches Dekanat an der Dill“ heißen. Übernächstes Jahr stehen weitere Zusammenschlüsse an: von Biedenkopf und Gladenbach, von Diez, Nassau und St. Goarshausen, von Büdingen, Nidda und Schotten, von Bad Schwalbach und Idstein sowie von Groß-Gerau und Rüsselsheim. Vor fast genau einem Jahr hatte die Synode der EKHN eine umfassende Gebietsreform beschlossen, bei der aus den damals 47 Dekanaten in den kommenden acht Jahren 25 größere Regionen werden sollen.

Kirchengericht weist Alsfelder Klage ab

Die beiden nord-nassauischen Kirchengebiete Herborn und Dillenburg hatten den Vereinigungsvertrag unmittelbar nach einer grundlegenden Entscheidung des Kirchlichen Verfassungs- und Verwaltungsgerichtes (KVVG) zur Gebietsreform genehmigt bekommen. Die Richter hatten am Freitag (28. November) eine Klage des Dekanats Alsfeld gegen die Neuordnung der Dekanate in der EKHN als unzulässig und unbegründet abgewiesen. Die Oberhessen hatten die Rechtmäßigkeit der Synodenentscheidung aus dem Herbst 2013 angezweifelt. Bei dem Normenkontrollverfahren stellte das Gericht klar, dass die Festlegung der Dekanatsgebiete nach der Kirchenordnung Aufgabe der Kirchensynode sei. Sowohl die Kirchengemeinden als auch Dekanatssynoden seien zudem im Vorfeld über das Verfahren informiert gewesen und hätten sich entsprechend äußern können.

Wirkungsvolle Gestaltungsräume schaffen

Der Präses der EKHN-Synode Dr. Ulrich Oelschläger würdigte bereits im November 2013 nach der Synodenentscheidung das große Engagement aller Beteiligten bei dem „Mammutprojekt Dekanats-Neuordnung“. Die Reform des Kirchengebiets sei ein „wichtiger Meilenstein auf dem Weg, unsere Kirche und unsere Arbeit für die Menschen zukunftssicher zu machen“, so Oelschläger. Nach der intensiven und teilweise kontroversen Debatte rief der Kirchenpräsident der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau, Dr. Volker Jung, damals dazu auf, „jetzt nicht in den Kategorien ‚Gewinner‘ und ‚Verlierer‘ zu denken.“ Die Neuordnung eröffne „einen Zeitkorridor, der die Chance bietet, die Vereinigungsprozesse nach den Bedürfnissen der Regionen zu gestalten“. Die neuen Dekanate ermöglichten angesichts zurückgehender Mitgliederzahlen „einen flexibleren Spielraum und mehr Möglichkeiten für engere regionale Kooperationen, um die Arbeit in den Gemeinden zu unterstützen. „In der EKHN verstehen wir Dekanate nicht als Verwaltungsräume, sondern als Gestaltungsräume kirchlichen Lebens“, so der Kirchenpräsident.

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Das heißt für mich -
frei und befreit von allem,
was ich aus Angst und Ärger tief
in mir vergraben habe.

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