Herzlich Willkommen! Entdecken Sie, welche Angebote der EKHN zu Ihnen passen. Über das Kontaktformular und auf facebook sind wir offen für Ihre Anregungen.

Menümobile menu

Aufgaben und Mitglieder

Bildquelle: Peter BongardDie Synodalen stimmen abDie Synodalen entscheiden in wesentlichen theologischen, rechtlichen, finanziellen und personellen Angelegenheiten von gesamtkirchlicher Bedeutung

Aufgaben

Die Kirchensynode ist das maßgebende Organ der geistlichen und rechtlichen Leitung der Gesamtkirche. Sie entscheidet in wesentlichen theologischen, rechtlichen, finanziellen und personellen Angelegenheiten von gesamtkirchlicher Bedeutung. Die Synode setzt sich grundsätzlich aus Gemeindegliedern und zu 30 Prozent aus Pfarrerinnen und Pfarrern zusammen.

Die Kirchensynode entscheidet über alle grundsätzlichen Angelegenheiten der Gesamtkirche:

  • die Wahl der Kirchenpräsidentin oder des Kirchenpräsidenten, der Stellvertreterin oder des Stellvertreters, der Leiterin oder des Leiters der Kirchenverwaltung und der Pröpstinnen und Pröpste;
  • die Wahl der weiteren Mitglieder der Kirchenleitung, sofern die Kirchenordnung nichts anderes bestimmt;
  • den Erlass von Kirchengesetzen;
  • die Feststellung des Haushaltsplans, die Abnahme der Jahresrechnung und die Entlastung der Kirchenleitung.

Die Synode, einem Parlament ähnlich, arbeitet nach demokratischen Prinzipien und tagt zwei bis drei Mal im Jahr. Die Mitarbeit geschieht ehrenamtlich.

Mitglieder (Synodale)

Die Kirchensynode besteht aus Gemeindemitgliedern und Pfarrerinnen und Pfarrern, die von den Dekanatssynoden gewählt werden, und von Mitgliedern, die durch die Kirchenleitung berufen wurden. Die Amtszeit beträgt sechs Jahre.
Mindestens zwei Drittel der gewählten Mitglieder der Kirchensynode sollen nicht-ordinierte Gemeindemitglieder sein.

Der Dreizehnten Kirchensynode (Mai 2022 bis 2028) gehören insgesamt 120 Mitglieder an. 109 Kirchensynodale sind dabei gewählt. Es wurden elf Synodale von der Kirchenleitung bislang berufen. Zusätzlich setzt sich die Synode aus jeweils einem berufenen Mitglied der Evangelisch-reformierten Stadtsynode und des Reformierten Konvents zusammen. Hinzu kommen fünf Jugenddelegierte, die Rede- und Antragsrecht haben.

Vorstand

Der Kirchensynodalvorstand wahrt die Rechte der Kirchensynode bei nicht versammelter Synode. Er strukturiert und leitet die Synodentagungen. Der Kirchensynodalvorstand, ebenfalls ehrenamtlich geführt, besteht aus der oder dem Präses und einem/ einer Stellvertreter:in, sowie drei weiteren Mitgliedern. Die oder der Präses führt den Vorsitz im Kirchensynodalvorstand und sollte nicht Pfarrer oder Pfarrerin sein.

Arbeitsweise

Die inhaltliche Arbeit geschieht durch Plenumssitzungen und in den Ausschüssen. Zur Bearbeitung wichtiger Sachfragen können zusätzlich Arbeitsgruppen gebildet werden.
Auf Propsteiebene werden Synodalgruppen gebildet, die die Tagung der Synode vorbereiten. Ebenso laden verschiedene Interessensgruppen zu Informationstreffen ein. Es gibt jedoch – anders als in politischen Parlamenten - keine Fraktionen.

Ein Ältestenrat unterstützt den Kirchensynodalvorstand bei der Vorbereitung und Leitung der Tagung der Kirchensynode. Er besteht aus den Mitgliedern des Synodalvorstandes, den Vorsitzenden der Ausschüsse und den Sprecherinnen und Sprechern der auf Propsteiebene gebildeten Synodalgruppen.

 

Diese Seite:Download PDFDrucken

Gut:
Das heißt für mich -
frei und befreit von allem,
was ich aus Angst und Ärger tief
in mir vergraben habe.

to top