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Motivationen, Maßnahmen und Prävention in der EKHN

Bildquelle: gettyimages, deteetarkanHeizenergie sparenHeizung runterdrehen, um die Fremdfinanzierung des Krieges in der Ukraine zu verringern

Deutschland und weitere europäische Länder befinden sich infolge des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine in einem Ausnahmezustand im Hinblick auf die Energie- und insbesondere Gasversorgung. Die Bundesregierung hat aufgrund der deutlich reduzierten Gaslieferung im Juni 2022 die zweite Alarmstufe des Gas-Notfallplanes ausgerufen. Bei einer weiteren Verschlechterung der Gaslieferung ist zu befürchten, dass die dritte Stufe des Notfallplanes nötig wird und die Verteilung von Gas und ggf. von Strom staatlich geregelt werden muss.

Die EU hat daraufhin am 9. August 2022 den europäischen Gas-Notfallplan in Kraft gesetzt. Dieser hat zum Ziel, dass bis Ende März 2023 von den EU-Staaten 15 % Gas eingespart werden sollen.

Aufgrund dieser besonderen Lage und in Solidarität mit der Ukraine ruft die Kirchenleitung der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau erneut alle Kirchengemeinden und kirchlichen Einrichtungen sowie alle Gemeindeglieder dazu auf, Energie zu sparen und ihren Beitrag zur Energieversorgungssicherheit sowie zum Klimaschutz zu leisten sowie die zu erwartenden Kostensteigerungen möglichst klein zu halten.

Wie weitgehend Maßnahmen erforderlich sind und den (kirchlichen) Alltag beeinträchtigen, sollte aufgrund der weiteren Entwicklungen entsprechend der örtlichen Gegebenheiten entschieden werden.

Die Kirchenleitung bittet eindringlich darum, dass alle verantwortlichen Entscheidungsorgane, Kirchenvorstände sowie sonstige Leitungsorgane sich in ihren Sitzungen mit den nachfolgenden Informationen, Empfehlungen und Lösungsvorschlägen auseinandersetzen, um damit eigenverantwortlich den bestehenden Herausforderungen begegnen zu können.

Anlässlich der Energie-Krise und in Solidarität mit der Ukraine ruft die Evangelische Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) Kirchengemeinden und kirchliche Einrichtungen sowie alle Gemeindeglieder dazu auf, Energie zu sparen und somit ihren Beitrag zur Energiesicherheit zu leisten und die Kostensteigerungen so gering wie möglich zu halten. 

Die nachfolgenden Aufstellungen beinhalten praktische Anregungen für Maßnahmen und deren Umsetzung sowie Informationen über die Strom- und Gasversorgung im Rahmen des Energiebeschaffungsgesetzes (EBG) der EKHN.

Die Hinweise werden entsprechend der weiteren Entwicklungen aktualisiert. 

Präventive Vorsorge

Energieversorger und Kommunen erstellen derzeit „Notfallpläne“ für eine weitere Verschärfung der Gas-Krise in der Hoffnung, dass sie nie benötigt werden. In diesen Konzepten können kirchliche Gebäude eine tragende Rolle spielen – von Wärmestuben und Aufenthaltsangeboten für Menschen, die sich die Energiekosten nicht leisten können, bis zum Extremfall, wenn auch in Privathaushalten Gas und Strom zeitweise nicht mehr zur Verfügung stehen.

Wir können als Kirche unseren diakonischen Auftrag wahrnehmen, indem die möglichen Stufen der Gas-Krise vorgedacht und Kooperationsmöglichkeiten gefunden werden. So kann in einem Gespräch mit kommunalen Entscheidungsträgern beispielsweise erörtert werden, welche Räumlichkeiten in ein lokales Konzept passen oder ob präventive Maßnahmen (z. B. Notstromversorgung) gemeinsam angedacht werden können.

 

 

Verantwortlich für fachlichen Informationen und Empfehlungen: Sandro Döbel, Roger Lang, Bauref. KV, ZGV, verantwortlich für News/Aktuelles: ÖA der EKHN, Online-Redaktion der EKHN

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Gut:
Das heißt für mich -
frei und befreit von allem,
was ich aus Angst und Ärger tief
in mir vergraben habe.

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