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Hinweise zur Kirchenbeheizung

© Christian Weise, FundusUnionskirche Steinfischbach

In Kirchen muss im Besonderen auf die Klimaverhältnisse geachtet werden. Für den Erhalt der Bausubstanz sowie der Einrichtungsgegenstände (Orgel und Kunstausstattung) sind hier die relative Luftfeuchte und die Raumtemperatur maßgeblich. Die relative Luftfeuchte muss möglichst konstant im Bereich zwischen 45 und 65 Prozent gehalten werden und darf diesen nicht dauerhaft unter- bzw. überschreiten. Die Raumtemperatur darf nur in einem definierten Bereich gehalten werden, da sich diese maßgeblich auf die Raumluftfeuchte auswirkt.

Die Raumheizung (Umluftheizung, Heizkörper, dezentrale Wärmestationen etc.) erfolgt mit einer Grundtemperatur von 8°C und einer Nutztemperatur von 15 °C. Durch eine Kirchenaufheizautomatik erfolgt hier im Idealfall die Reglung der Heizzeiten sowie der Auf- und Abheizphasen.

Bei der körpernahen Beheizung mit z.B. Elektrobankheizungen wird keine Grundtemperierung (lediglich ein Frostschutz) und Nutztemperatur gefordert. Sie dient zur körpernahen Temperierung des Sitzplatzes. Eine Erwärmung des Kirchenraumes erfolgt als Begleiterscheinung und wird reglungstechnisch überwacht. Diese darf wie bei einer Raumheizung 15 °C nicht überschreiten.

Zur grundlegenden Beheizung von Kirchen wird auf die Richtlinien für die Beheizung von Kirchen verwiesen.

Zur Richtlinie

Anmerkung
Grundsätzlich benötigten Orgeln, Einrichtungsgegenstände und Bauwerk keine Mindesttemperierung. Entscheidend ist der vorgegebene Luftfeuchtebereich, welcher sich in Abhängigkeit zur Raumtemperatur einstellt. Feuchtemessgeräte können hier zur Überwachung eingesetzt werden.

Energiesparen durch Nutzungsänderung und Temperaturreduzierung

Da eine niedrigere Temperatur als die vorgegebene Grundtemperatur von 8 °C nicht schädlich ist, kann diese herabgesetzt werden, wenn Energieeinsparungen vorgenommen werden sollen. Zu beachten ist, dass die relative Luftfeuchtigkeit überwacht wird und sich im angegebenen Bereich von 45 bis 65 Prozent bewegt.

Abweichungen bis auf 70 Prozent relativer Luftfeuchte können bei abgesenkten Temperaturen toleriert werden. Bei höheren Feuchtwerten muss durch eine Temperaturanhebung und bzw. oder gezieltes Lüften entgegengewirkt werden. Hier sind Feuchtemessgeräte, Lüftungsampeln oder automatische Fensterlüftungen hilfreich.

Bei der Reduzierung der Temperaturen besteht die Gefahr von Frostschäden an wasserführenden Leitungen. Daher dürfen Warmwasserheizungen (wie z.B. Heizkörpersysteme, Fußbodenheizungen, dezentrale Wärmestationen, Umluftanlagen mit wasserführenden Heizkesseln) nicht komplett ausgeschaltet werden. Es ist notwendig, die Grundtemperatur von mindestens 5°C im Gebäude zu halten.

Hiervon sind Heizungsanlagen ausgenommen die mit einem Frostschutzmittel gefüllt sind. Zur Klärung, ob ein Frostschutzmittel eingesetzt ist, kann die Wartungsfirma Auskunft geben.

Trinkwasser- wie auch Heizleitungen, die an ungünstigen und schnell auskühlenden Stellen verlegt sind z.B. (Keller-)Außenwänden, müssen extra betrachtet und ggf. geschützt werden. Dies kann z.B. durch zusätzliche Dämmung oder elektrische Heizgeräte als Frostwächter erfolgen. In ungenutzten Kirchen sind Trinkwasserleitungen auch aus Gründen der Hygiene abzustellen.

Heizungsanlagen dürfen nicht längere Zeit entleert werden. Durch auftretende Korrosion, Verkleben von Dichtflächen und Festsetzen von Pumpen und Ventilen kann es zu erheblichen Problemen bei der späteren Befüllung und Inbetriebnahme kommen.

Direktbeheizte Umluftheizungen Elektro-Bankheizkörper, Elektroheizungen (alle Anlagen ohne Wasserleitungen), können ohne Berücksichtigung einer Grundtemperatur unter Beachtung der relativen Raumluftfeuchte abgeschaltet werden. Der Frostschutz von Trinkwasserleitungen muss jedoch beachtet werden.

In Kirchen ohne Nutzung sind regelmäßige Begehungen und das Lüften des Kirchenraumes unter Beachtung der Vorgaben für die Luftfeuchtigkeit durchzuführen.

Raumheizung

Sollte sich dafür entschieden werden, die Kirchenheizung im Winter nicht zu nutzen, ist es von Vorteil, die Anlage vor der Heizperiode auf die erforderliche Grundtemperatur einzustellen. So können sich die Klimaverhältnisse im Gebäude allmählich einstellen.

Wird die Grundtemperatur in der Heizperiode abgesenkt, muss dies mit einer ausreichenden zeitlichen Verzögerung von ein Grad pro Tag erfolgen. Die relative Luftfeuchte ist hierbei zu kontrollieren. Sollte sich diese nicht im gewünschten Bereich von 45 bis 65 Prozent einstellen, ist die Absenkgeschwindigkeit zu reduzieren.

Wird beabsichtigt, das Kirchengebäude für Gottesdienste zu beheizen, ist die Nutztemperatur aufgrund der sich einstellenden relativen Luftfeuchte nicht höher als 5 °C über der reduzierten Grundtemperatur zu wählen. Eine Kontrolle der relativen Luftfeuchte muss bei den ersten Aufheizvorgängen durchgeführt werden. Sollte sich diese unter 45 Prozent einstellen, muss die Nutztemperatur reduzieren werden. Zu trockene Raumluft kann zu Schäden an den Einbauten führen.

Körpernahe Beheizung

Sofern der Frostschutz für betroffene Einbauten gegeben ist, kann die körpernahe Beheizung komplett abgeschaltet werden.

Vorheizzeiten durch die Anlage sind auf ein Minimum zu reduzieren, um den Energieverbrauch zu senken.

Die Beheizung von einzelnen Sitzbankreihen sollte geprüft und wenn möglich umgesetzt werden.

Die relative Luftfeuchte ist regelmäßig auf Übereinstimmung mit dem vorgegeben Feuchtebereich zu prüfen. Bei Abweichungen muss durch eine Temperaturanpassung und bzw. oder gezieltes Lüften entgegengewirkt werden.

Sollten Eingriffe in die Elektroinstallation notwendig werden, darf dies nur durch Fachpersonal erfolgen.

Verantwortlich für fachlichen Informationen und Empfehlungen: Sandro Döbel, Roger Lang, Bauref. KV, ZGV, verantwortlich für News/Aktuelles: ÖA der EKHN, Online-Redaktion der EKHN

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Gut:
Das heißt für mich -
frei und befreit von allem,
was ich aus Angst und Ärger tief
in mir vergraben habe.

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