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Gewaltpräventionsgesetz

EKHN/S. MohrGewaltpräventionsgesetzIm Gewaltpräventionsgesetz sind grundlegende Ziele, Vorgehensweisen und Maßnahmen festgehalten

Die Präambel des Gewaltpräventionsgesetz fasst die grundlegenden Ziele und Überlegungen der EKHN zusammen:

Der Schutz von Kindern, Jugendlichen und erwachsenen Schutzbefohlenen vor sexualisierter Gewalt ist Aufgabe und Pflicht aller, die innerhalb der EKHN Verantwortung im Umgang mit Kindern, Jugendlichen und erwachsenen Schutzbefohlenen tragenPrävention sexualisierter Gewalt umfasst die Sensibilisierung und Qualifizierung aller haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeitenden und Leitungsverantwortlichen auf allen Ebenen kirchlichen Lebens, um Grenzverletzungen zu verhindern.

Intervention ahndet Verstöße gegen diese Grundhaltung und erkennt damit auch das Unrecht an.

Aufarbeitung ermöglicht die Identifikation begünstigender Strukturen und die Ableitung und Umsetzung geeigneter präventiver Maßnahmen.

Prävention, Intervention und Aufarbeitung dienen so einer ständigen Verbesserung der Qualität des Schutzes und fördern eine Kultur des achtsamen, respektvollen Miteinanders.“

zum kompletten Gewaltpräventionsgesetz

mehr über Prävention

Verantwortlich für den Inhalt: Dr. Petra Knötzele und Anette Neff, M.A.

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Du wirst Gottes Kraft in der Schwachheit erfahren,
nicht vorher, nicht daran vorbei.
In der eigenen Schwachheit, in den Dingen,
um die ich einen großen Bogen mache,
meine Tabus, meine wunden Punkte.
Aber es tut nicht nur weh, es tut auch gut,
am wunden Punkt berührt und geheilt zu werden.
Und es führt kein Weg daran vorbei,
wenn es richtig gut werden soll.

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