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Vorausschauend den digitalen Nachlass regeln

istockphoto © nadlaDatenautobahnWürde in der digitalen Welt wahren

Ob im Job oder Zuhause, die meisten Menschen verbringen einen beträchtlichen Teil ihrer Zeit am Computer, sind in sozialen Netzwerken aktiv, regeln ihre Kontoführung und schreiben E-Mails. Doch was geschieht mit all den persönlichen Daten, wenn wir nicht mehr leben? Auch wenn der Gedanke daran zunächst unangenehm wirken mag, macht es Sinn, sich vorausschauend um dieses Thema zu kümmern. Denn für Angehörige ist es oft schwierig, ohne ausreichende Informationen das digitale Erbe zu regeln.  Deshalb sind hier sind hier hilfreiche Tipps zusammengestellt:

Für mich selbst:

  1. Vermerken Sie alle Ihre relevanten Online-Zugangsdaten auf einer Liste, die Sie stets aktuell halten. Notieren Sie für jeden Zugang den User-Namen und das Passwort. Sie können Ihre Liste auf Papier führen oder auf einem Stick speichern – wichtig ist dabei, dass Sie die Liste an einem sicheren und gut auffindbaren Ort aufbewahren.

  2.  Benennen Sie eine vertrauenswürdige Person in Ihrem Freundes- oder Verwandtenumfeld zum „digitalen Nachlassverwalter“. Führen Sie diese dann in Ihrem Testament auf und erstellen Sie eine schriftliche Vollmacht, damit sich diese Person in vollem Umfang um Ihren digitalen Nachlass kümmern kann.  Wichtig ist, dass diese Person weiß, wo Sie Ihre Liste mit den Passwörtern und Onlinekonten befindet. Damit erleichtern Sie allen Beteiligten Ihres Erbes die Regelung Ihres digitalen Nachlasses.

Für Angehörige:

  1. Sprechen Sie den potentiellen Erblasser noch zu seinen Lebzeiten an und klären Sie alle wichtigen Formalitäten ab. Bitten Sie ihn darum, dass er eine Liste mit allen wichtigen Zugangsdaten anlegt und eine Person für den Umgang mit seinen Daten nach dem Tod bestimmt.

  2. Wenn der Erblasser kein Testament gemacht hat, greift die gesetzliche Erbfolge. Als Erbe(n) übernehmen Sie dann alle Rechte und Pflichten des Verstorbenen. Das gilt für die analoge wie die digitale Welt. Das heißt: Sie erben nicht nur Sachwerte, wie das Auto, sondern auch abgeschlossene Online-Verträge, beispielsweise den einer Online-Partnerbörse. Sie kann, wenn der Vertrag nicht aktiv gekündigt wird, laufend Kosten verursachen. Problem: Ohne Passwort können Sie nicht zugreifen, das gilt für alle Accounts: E-Mail, Facebook, Twitter, Paypal etc. Ohne Zugriff auf den Account, können Sie einen Vertrag nicht kündigen. Wenn es mehrere Erben gibt, bestimmen Sie eine Person, die sich mit dem digitalen Nachlass beschäftigt und diesen dann schnell abwickelt.
    Tipp: Besorgen Sie sich die Zugangsdaten für das E-Mail Postfach, denn hier kommen Rechnungen und wichtige Mails an, auf die Sie als Erbe reagieren müssen. Sind Sie im Besitz der Zugangsdaten, können Sie relativ einfach und selbständig geerbte Vermögenswerte sichern und den Account anschließend löschen. Wenn Sie die Passwörter nicht kennen, beantragen Sie einen Erbschein. Deutsche Mail-Anbieter wie gmx und web.de zum Beispiel ermöglichen dann den Zugriff auf das Postfach. Bei ausländischen Providern ist dies nicht unbedingt der Fall – bei yahoo oder hotmail können Sie nur die Löschung des Postfachs veranlassen.

  3. Wenn Ihnen nicht bekannt ist, welche Dienste der Verstorbene genutzt hat und welche Datenbestände daher der Aufmerksamkeit bedürfen, können Sie auch einen digitalen Nachlassdienst beauftragen. Dieser durchforstet dann das Internet nach Spuren des Verstorbenen und setzt sich bei Bedarf mit den entsprechenden Onlinediensten in Verbindung, um Verträge zu kündigen und Daten zu löschen. Aber Achtung: Informieren Sie sich vorab, dass der Anbieter die Daten datenschutzkonform behandelt.

[Constantin von de Loo]

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Gut:
Das heißt für mich -
frei und befreit von allem,
was ich aus Angst und Ärger tief
in mir vergraben habe.

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