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Information Lockdown

++ Aktuell ++ Rheinland-Pfalz beschränkt Teilnehmendenzahl bei Gottesdiensten auf 100

EKHN/RahnReformationstag in der Christuskirche in Zeiten der Pandemie: Liveübertragung per Internet  anno 2020Reformationstag in der Christuskirche in Zeiten der Pandemie: Liveübertragung per Internet.

Seit Mittwoch gelten zur Eindämmung der Corona-Pandemie erhebliche Einschnitte in das öffentliche Leben. Sie betreffen auch die Gottesdeinste über Weihanchten. Aktuelle Informationen dazu hier. Update 18. Dezember: Rheinland-Pfalz deckelt Gottesdienste auf 100 Teilnehmende.

Für Deutschland haben Bund und Länder zur Eindämmung der Corona-Pandemie einen harten Lockdown beschlossen. Präsenz-Gottsdienste bleiben aber als wichtiges seelsorgliches Element in Hessen und Rheinland-Pfalz weiter möglich, unterliegen aber strengen Richtlinien.  

UPDATE ++ 19. Dezember ++  
Rheinland-Pfalz beschränkt Teilnehmendenzahl bei Gottesdiensten auf 100 Personen 

Rheinland-Pfalz begrenzt die Teilnehmendenzahl von Gottesdiesten auf 100 Personen. Ab Heiligabend gilt für die Gottesdienste (drinnen wie draußen) eine Höchstgrenze von 100 Besucherinnen und Besuchern. Kinder bis 14 Jahren können bei der Bestimmung der Personenzahl außer Betracht bleiben. Das teilte die Landesregierung den Kirchen am Freitagabend (18. Dezember) und in einem ergänzenden Schreiben am Samstag mit.  Ansonsten gelten weiter die Bestimmungen zur Hygiene wie Anmeldung, Kontaktverfolgung, Maskenpflicht, nur Vorsänger oder Vorsängerin, keine Blasinstrumente. 

Der Krisenstab der hessen-nassauischen Kirche hat die Gemeinden am Samstag über die neuen Vorgaben in Rheinland-Pfalz informiert. Er teilte mit, dass das Land auch darauf hingeweisen habe, dass Kreis- und Stadtverwaltungen in Allgemeinverfügungen weitergehende Schutzmaßnahmen vor Ort vorschreiben können. Die Kirchen seien zudem gebeten worden,  „sämtliche Kontakte auf ein absolutes Minimum zu reduzieren.“

Die neue Regelung werde  Anfang der Woche in eine Landesverordnung zur Änderungen der bestehenden Bekämpfungsverordnung eingefügt, heißt es in dem Schreiben an die Gemeinden. Der Krisenstab geht davon aus, dass diese Regelung in manchen Gemeinden – besonders bezüglich der Anmeldeverfahren – noch einmal Änderungen oder weitere Überlegungen zum Umgang mit Präsenz-Gottesdiensten mit sich bringt.

In Hessen zeichnet sich derzeit noch keine Änderung ab.

Das rheinland-pfälzische Kabinett sah sich den eigenen Angaben zufolge zu dieser Maßnahme gezwungen, da zum Teil Feiern mit 800 Teilnehmerinnen und Teilnehmern geplant worden seien. Auch im Blick auf die Zunahme der Zahlen von Infizierten, Intensivpatienten und Toten habe das Kabinett zu dieser Maßnahme greifen müssen. Die neue Festlegung werde noch in die aktuellen Landesverordnungen eingearbeitet.  Bisher galt die grundsätzliche Bitte an die Kirchen, auf Großveranstaltungen zu verzichten. 

UPDATE ++ 17. Dezember ++ 
Neue Richtlinien für Gottesdienste an Weihnachten erschienen 

Der Krisenstab der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau hatte zuletzt am Donnerstag (17. Dezember) neue Richtlinien für die Feiern an Weihnachten herausgegeben. Sie enthalten im Wesentlichen die bekannten und bewährten Elemente zum Schutz vor Corona-Infektionen. Neu ist unter anderem die Bitte um eine verbindliche Anmeldung vorab, kurze Abläufe und gründliches Lüften. Gemeinden werden darüber hinaus gebeten, ab einer Inzidenzzahl von über 200 im Ort noch einmal besonders intensiv zu überlegen, ob sie einen Gottesdienst stattfinden lassen. Auch Veranstaltungen im Freien mit über 200 Teilnehmenden sollten angesichts der aktuell weiter wachsenden Infektionszahlen noch einmal dringend überdacht werden.Wichtig sei, Gemeinden in ihrer jeweils eigenen Entscheidung für oder gegen Gottesdienste im Lockdown zu respektieren. Kirchenpräsident Volker Jung sagte zuletzt: „Es kann vor Ort gute Gründe für eine Absage ebenso wie für das Feiern der Weihnachtsgottesdienste geben. Beide Entscheidungen verdienen angesichts der hohen Verantwortung unserer Kirchenvorstände größten Respekt.“  

Zusammenfassung Regelungen vom 17. Dezember 2020:
Der Krisenstab hält Präsenzgottesdienste in Hessen und Rheinland-Pfalz auch an Weihnachten und bis zum 10. Januar mit folgenden Maßnahmen für möglich:
-          Wenn zu erwarten  ist, dass die vorhandenen Plätze nicht ausreichen, soll eine vorherige Anmeldung zu den Gottesdiensten, innen oder draußen, wenn möglich digital stattfinden. 
-         Abstand der Sitzplätze und des Abstands im Stehen von 1,5 Metern
-         Mund-Nasen-Schutz während der gesamten Dauer des Gottesdienstes und des Aufenthaltes im Gebäude oder auf dem Platz im Freien
-         Kein Gemeindegesang, keine Chöre und Posaunenchöre (kleine Ensembles von bis zu sechs Personen sind in Hessen möglich).
-         Solosänger*innen sind in Hessen und RLP möglich.
-         Die Gottesdienste sollen eine Dauer von 30 bis max. 45 Minuten nicht überschreiten.
-         Zwischen zwei Gottesdiensten ist eine Lüftungspause von mind. einer Stunde vorzusehen.
-         Im Freien soll eine Obergrenze von 200 Personen nicht überschritten werden. Die Genehmigung der örtlichen Behörde muss eingeholt werden.
-        Zu- und Abgänge sind zu regeln, so dass keine Menschenansammlungen entstehen können.
-         Sofern eine Ausgangssperre für den Zeitraum von 21- 5 Uhr besteht, kann eine Ausnahme für
Gottesdienste davon nur am Heiligen Abend gemacht werden.
-         Für Mitwirkende rund um die Organisation des Gottesdienstes vor Ort sollten möglichst FFP 2 – Masken bereitgehalten werden.
> Zu den kompletten Richtlinien: 

Hintergerund: Neue Orientierungen für Gemeinden    

Sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene hatten bis Mittwochabend noch letzte Abstimmungen stattgefunden. Am Mittwochmittag stand unter anderem ein Spitzengespräch aller Leitenden Geistlichen in Hessen mit Ministerpräsident Volker Bouffier auf der Tagesordnung. Am Mittwochabend war eine Aussprache mit den Dekaninnen und Dekanen sowie den Dekannats-Synodalvorstehenden vorgesehen. 

Infos zu Weihnachtsgottesdiensten folgen Donenrstag  

Sowohl Bundeskanzlerin Angela Merkel als auch Landespolitiker hatten bereits am Sonntag mitgeteilt, dass Gottesdienste in Kirchen und im Feien unter strengen Hygienekonzepten fortgesetzt werden können.  Der hessen-nassauische Kirchenpräsident Volker Jung erklärte ebenfalls bereits am Sonntag, dass  Abstimmungen auf Ebene der evangelischen Kirchen in Deutschland und mit der katholischen Kirche bereits begonnen hätten.  Der Krisenstab der EKHN werde das weitere Vorgehen beraten und dann auf den EKHN-Sonderseiten zur Coronakrise unter www.ekhn.de/corona die aktualisierten Empfehlungen veröffentlichen. Dies sei allerdings wegen noch einzuholender Einschätzungen und der laufenden Abstimmungsprozesse voraussichtlich erst ab Mitte der Woche möglich. Ihm sei wichtig, "Menschen gerade in dieser Zeit auf vielfältige Weise seelsorglich zu begleiten.“ 

Kirchenpräsident: Menschen schützen aber auch begleiten

Jung  wisse, dass die momentane Situation angesichts der großen Verantwortung insbesondere für die Kirchenvorstände eine große Belastung sei. Deshalb sei dem Krisenstab sehr daran gelegen, „möglichst bald gute und klare Orientierung zu geben“. Jung: „Ich bin sehr dankbar, wie engagiert und zugleich verantwortungsvoll in den Gemeinden gehandelt wird. Alle wollen, dass die Weihnachtsbotschaft Menschen erreicht und stärkt, und alle wollen, dass Menschen geschützt und nicht gefährdet werden. Es würde zu Recht als ein Widerspruch zur Botschaft des Festes empfunden, wenn Gottesdienste Menschenleben gefährden.  

Infos zur Coronakrise und aktuellen Schutzkonzepten auf den Sonderseiten www.ekhn.de/corona  

Gut:
Das heißt für mich -
frei und befreit von allem,
was ich aus Angst und Ärger tief
in mir vergraben habe.

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