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Ehe

Alle Achtung für alle!

Nicole KohlheppPfarrer Martin VorländerPfarrer Martin Vorländer

Am 30. Juni 2017 hat der Bundestag die „Ehe für alle“ beschlossen. Was bedeutet das aber für homosexuelle Partner konkret? Pfarrer Martin Vorländer ist einer von ihnen und hat einen neuen Plan gefasst: Er will auf dem Standesamt seine Lebenspartnerschaft in eine Ehe umwandeln.

Der junge Mann hat sich als Ulli vorgestellt und beim Brigitte-Talk die Bundeskanzlerin gefragt: „Wann darf ich meinen Freund irgendwann Ehemann nennen, wenn ich ihn dann heiraten möchte?“ Das war am 26. Juni 2017. Kaum ist die Woche rum, schon ist sie da: die Ehe auch für gleichgeschlechtliche Paare. Der Bundestag hat beschlossen: Heiraten dürfen nicht nur Mann und Frau, sondern auch Frau und Frau, Mann und Mann. Der Fraktionszwang war aufgehoben.
Für die Öffnung der Ehe haben Abgeordnete aus allen Parteien gestimmt. Ulli Köppe, der mit seiner Frage das alles ausgelöst hat, hat vermutlich gestern mit seinem Freund die Sektkorken knallen lassen. Auch Pfarrer Martin Vorländer von der evangelischen Kirche freut sich riesig – aus persönlichen Gründen und aus Glaubensgründen. Dazu hat er seine Gedanken im Radio auf hr1 im Format "Zuspruch" geteilt:

Zur Öffnung der Ehe für lesbische und schwule Paare

Mein Mann und ich haben vor sieben Jahren geheiratet. Das heißt, heiraten durfte das damals noch nicht heißen. Wir haben „unsere Lebenspartnerschaft eintragen lassen“. Klingt bürokratisch – bloß nicht Ehe nennen! Das fand ich einen Affenzirkus.
Wir haben trotzdem ein großes Fest gefeiert – mit Gottesdienst und Segen. Segensgottesdienste für schwule und lesbische Paare gibt es in den evangelischen Kirchen von Hessen schon seit Jahren.
Es war ein großer Moment, als im Gottesdienst alle für uns aufgestanden sind. Das drückt für mich ganz viel Respekt aus. Die Gemeinde sagt damit: Wir achten euch und die Art, wie ihr zusammenlebt.
Ich habe meinem Mann vor dem Altar versprochen: „Ich will dich lieben und ehren, dir vertrauen und treu sein, ich will an deiner Seite sein in guten und in bösen Tagen, bis dass der Tod uns scheidet.“ Und es war ein großer Moment, als die Pfarrerin uns gesegnet hat.

Demnächst können wir wieder ein Fest feiern. Wenn wir auf dem Standesamt unsere Lebenspartnerschaft in eine Ehe umwandeln. Ich finde, das ist Grund zum Feiern, nicht nur persönlich, sondern für unsere Gesellschaft. Endlich ist Schluss damit, dass vor dem Gesetz sortiert wird: Du bist heterosexuell, also darfst du das und das. Du bist homosexuell, also darfst du das und das nicht.

Früher wurde noch mehr sortiert: Du bist eine Frau. Also darfst du nicht alles, was ein Mann darf – ein Konto eröffnen, den Führerschein machen, arbeiten gehen. Es ist noch nicht so lange her, dass eine Frau dafür die Erlaubnis ihres Mannes brauchte. Gott sei Dank haben wir das hinter uns!
Die Öffnung der Ehe für lesbische und schwule Paare ist ein Fortschritt in Sachen Gleichberechtigung. Das Grundgesetz schützt die Ehe, weil da zwei verlässlich füreinander sorgen mit allen Rechten und Pflichten. Darum geht es auch in einer christlichen Ehe: dass ich dem anderen vertraue und mich auf ihn verlassen kann – in guten und in bösen Tagen. Das ist ein großes Versprechen. Darum brauche ich dafür Gottes Hilfe und Gottes Segen.

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Gut:
Das heißt für mich -
frei und befreit von allem,
was ich aus Angst und Ärger tief
in mir vergraben habe.

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