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Organspende

Diskussion um die Widerspruchslösung bei der Organspende

istockphoto.com/aydinmutluOrganspendeOrganspende

Muss ich der Organspende aktiv widersprechen oder aktiv zustimmen, um Spender zu werden? Darüber entscheidet der Bundestag am Donnerstag. Der Medizinethiker Kurt W. Schmidt hält wenig vom Vorschlag des Bundesgesundheitsministers.

privatPeter DabrockProf. Dr. Peter Dabrock ist Leiter des Lehrstuhls für Systematische Theologie an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg und stellvertretender Vorsitzender des Deutschen Ethikrates

Am Donnerstag soll der Bundestag über das Thema Organspende entscheiden. Hierzu liegen zwei Gesetzentwürfe vor. Ein Modell schlägt vor, dass Bürger über einen bestimmten Zeitraum immer wieder auf die Organspende angesprochen werden. Zum Beispiel bei der Abholung behördlicher Dokumente wie Personalausweis oder Führerschein. Die Organspende basiert dann auf der freiwilligen, zu Lebzeiten des potentiellen Organspenders getroffenen Entscheidung für den Fall eines Hirntodes. Die Freiwilligkeit zeigt sich in der gegenwärtigen Regelung der „erweiterten Zustimmungslösung“, nach der zunächst die Einwilligung in die Organspende zu Lebzeiten Gültigkeit erfährt, sollte zu Lebzeiten keine Entscheidung getroffen worden sein, wird der nächste Angehörige zum mutmaßlichen Willen befragt. 

Spahn schlägt doppelte Widerspruchslösung vor

Bei dem vom Bundesgesundheitsministerium vorgelegten Gesetzentwurf einer „doppelten Widerspruchslösung“ sollen künftig alle Bürger automatisch als Spender gelten, wenn sie nicht widersprochen haben. Nach Minister Spahns Vorschlag wäre jeder Mensch ab seiner Geburt automatisch potenzieller Organspender, außer er widerspricht ausdrücklich. Lehnt man eine Organspende ab, müsste man sich in ein Register eintragen lassen. Doppelte Widerspruchslösung bedeutet: Auch die Familie wird im Falle eines Hirntodes nach dem Willen des Betroffenen gefragt. Das setzt voraus, dass sie weiß, was ihr Angehöriger zu Lebzeiten wollte – seine Organe spenden oder nicht. „Damit wird für mich der Körper nach dem Hirntod zu einem Objekt der Sozialpflichtigkeit“, kritisiert der evangelische Theologe und Vorsitzende des Deutschen Ethikrats, Peter Dabrock, im Deutschlandfunk.

Kurt W. Schmidt vom Zentrum für Ethik in der Medizin in Frankfurt bewertet Spahns Vorschlag in seiner Funktion als Inhaber der Pfarrstelle für Ethik in der Medizin in der EKHN im Gespräch mit ekhn.de und lehnt den Gesetzentwurf ab. Denn: „jeder Eingriff in die Unversehrtheit des menschlichen Körpers sollte meiner persönlichen Zustimmung bedürfen“.

Fast 10.000 Menschen warten auf ein Organ

Klar ist: Aktuell warten fast 10.000 Menschen auf eine Organspende, so die Zahlen vom 01.01.2019 der Stiftung Eurotransplant. Im vergangenen Jahr haben bundesweit 955 Menschen nach ihrem Tod ihre Organe für schwerkranke Patienten gespendet, 20 Prozent mehr im Vergleich zum Vorjahr, aber eben immer noch nicht genug. 

„Das kann man nicht mehr Spende nennen“

 „Wenn es bisher schon schwierig war, von einer Organspende zu sprechen, so kann dieses Wort ‚Spende‘ nach Einführung einer Widerspruchslösung nicht mehr verwendet werden“, findet Kurt W. Schmidt vom Zentrum für Ethik in der Medizin.  Spahns Vorschlag der doppelten Widerspruchslösung stelle das Wohl von Vielen, also das gesellschaftliche Wohl, über das des Einzelnen. Genau das hatte auch Spahn bei der Präsentation seines Vorschlags diese Woche gesagt: Man müsse abwägen zwischen einem möglichen Eingriff in die Freiheit des Einzelnen und der Lebensperspektive von 10.000 Menschen.

200 Organspender mehr durch Widerspruchslösung

Aber würde eine Widerspruchslösung zu mehr Spendern führen? „Kann durchaus sein, aber auf Kosten der bisherigen Grundhaltung einer freiwilligen, positiven Spende“, findet Schmidt. Zudem gilt es zu bedenken: „Ein Mensch kommt grundsätzlich nicht als Organspender in Frage, wenn er zu Hause, im Alten- oder Pflegeheim stirbt. Stattdessen muss er auf eine sehr besondere und eher seltene Art auf einer Intensivstation versterben, bei der alle Gehirnfunktionen vollständig ausgefallen sind, während die Organe seines übrigen Körpers ihre Funktion noch verrichten“.

Im vergangenen Jahr haben laut der Deutschen Stiftung Organtransplantation 340 mögliche Spender ihre Organe nach dem Tod nicht gespendet – 123 davon teilten vor ihrem Tod schriftlich oder mündlich mit, ihre Organe nicht spenden zu wollen. Bei den restlichen 217 entschieden Angehörige oder es wurde ein vermuteter Wille zugrunde gelegt. Diese 217 Menschen wären im Falle einer Widerspruchsregelung womöglich Organspender gewesen.

Jedes gerettete Menschenleben sei wichtig, dennoch seien die Fälle, über die hier gesprochen werde, relativ selten, so Schmidt. „Damit das Transplantationssystem in der Gesellschaft akzeptiert und unterstützt wird, ist Vertrauen erforderlich“, meint Schmidt. Ein Wechsel des Systems stärke dieses Vertrauen womöglich nicht, sondern könne es sogar untergraben.

„Es gibt keine christliche Verpflichtung zur Organspende“

Eine Entscheidung für oder gegen eine Organspende macht einen Christen nicht zum besseren oder schlechteren Menschen, hieß es schon in einer Stellungnahme des früheren Ratsvorsitzenden der EKD, Präses Nikolaus Schneider, aus dem Jahr 2012. Jeder solle sich demnach ohne das Gefühl einer Bedrängung diesen Fragen stellen und in aller Ruhe darüber nachdenken, ob er zu einer Organspende bereit ist oder nicht. Wer aus Nächstenliebe einem kranken Menschen helfen will, dürfe seinen Körper dafür nutzen.

Statt Widerspruch: Nur wer zustimmt, ist Spender

Neben Spahns Gesetzentwurf zu einer Widerspruchslösung steht auf der anderen Seite der Vorschlag einer parteiübergreifenden Gruppe rund um Grünen-Chefin Annalena Baerbock: Nur wer zustimmt, ist Organspender. Jeder soll demnach unter anderem regelmäßig gefragt werden. Wenn man auf dem Amt einen neuen Personalausweis abholt, könne zum Beispiel die Frage kommen, ob man als Spender/Spenderin zur Verfügung steht. Diese Regelung wird auch von der Diakonie unterstützt. 

„Den Vorschlag der Grünen finde ich gar nicht so verkehrt, weil er mich in die Situation bringt, mich zu entscheiden und mich aktiv damit zu befassen“, findet Lutz Krüger, stellvertretender Leiter des Zentrums Seelsorge und Beratung der EKHN. Er persönlich würde aber kein Organ nehmen wollen, sagt er. „Das beeinflusst natürlich auch meine Meinung dazu. Dass man ein Organ entnimmt, verbinde ich mit einer Autoreparatur – wie wenn man eine Ölpumpe austauscht. Das ist nicht mein Verständnis von Ganzheitlichkeit“.

Peter Dabrock, evangelischer Theologe und Vorsitzender des Deutschen Ethikrats, ordnet die Organspende im Deutschlandfunk als Akt der Solidarität und Nächstenliebe mit schwerstkranken Menschen ein. Er habe sich für einen Organspendeausweis entschieden. Dabrock sagt dem Sender: „Deswegen bin ich, obwohl ich nicht den Hirntod mit dem Tod identifiziere, der Auffassung, dass das ein ganz sicheres hinreichendes Kriterium ist, um sagen zu können, ab da kann man gut Organe spenden“.

[Lara Hoffmann]

Gut:
Das heißt für mich -
frei und befreit von allem,
was ich aus Angst und Ärger tief
in mir vergraben habe.

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